Eine Gartensauna ist für viele der Inbegriff von Entspannung: Saunieren im eigenen Garten, umgeben von Natur, ist ein echtes Erlebnis. Doch bevor Sie Ihre neue Außensauna, oder ein Saunahaus auf dem eigenen Grundstück errichten, stellt sich die Frage: Braucht man in der Schweiz eine Baubewilligung für eine Gartensauna? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an – auf den Kanton, die Größe und Ausstattung der Sauna, die Nutzung, die Heizungsart und die Abstände zu Nachbargrundstücken.
In diesem Ratgeber erfahren Sie , was Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen, Abstandsregeln, Bewilligungspflichten und zum Baugesuch Ihrer Sauna in der Schweiz wissen müssen.
Brauche ich eine Baubewilligung für meine Gartensauna?
Ob Sie eine Baubewilligung für Ihre Außensauna benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab:
Kanton und Gemeinde: Jede Region hat eigene Bauvorschriften. Größe und Höhe der Sauna: Kleine Saunen unterhalb bestimmter Grenzwerte können bewilligungsfrei sein.
Heizungsart: Holzöfen erfordern zusätzliche Genehmigungen. Nutzung: Wird die Sauna als Aufenthaltsraum genutzt oder nur kurzzeitig?
Abstände und Brandschutz: Je nach Bauort gelten unterschiedliche Anforderungen. In vielen Gemeinden ist eine kleine, unbeheizte Außensauna (ohne Dusche, WC oder Aufenthaltsraum) bewilligungsfrei, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreitet. Als Richtwert gelten: Grundfläche: bis etwa 5–10 m²
Höhe: maximal 2,5 m keine Feuerstätte oder Rauchabzug.
Beispiel: Im Kanton Bern kann eine kleine, unbeheizte Sauna ohne feste Fundamente und mit weniger als ca. 10 m² Grundfläche meist bewilligungsfrei erstellt werden. Eine beheizte Sauna (z. B. mit Holzofen) gilt jedoch als bewilligungspflichtig.
Tipp: Klären Sie den konkreten Fall immer direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder Bauverwaltung ab.
Sauna-Arten und ihre Bedeutung für die Bewilligung
Es gibt verschiedene Sauna-Modelle für den Außenbereich, und jedes bringt eigene Anforderungen an die Genehmigung mit:
Saunahäuser mit Vorraum, Dusche oder Ruhebereich gelten meist als Nebengebäude und sind in der Regel bewilligungspflichtig.
Kleine Außensaunen ohne sanitäre Anlagen können je nach Kanton bewilligungsfrei sein, sofern sie als reine „Nutzbauten ohne Aufenthalt“ gelten.
Tipp: Auch der Saunaofen selbst – besonders bei Holzöfen – kann eine eigene Genehmigung oder Abnahme durch den Schornsteinfeger erfordern. Erkunden Sie sich dahingehend rechtzeitig.
Der Bewilligungsprozess – Schritt für Schritt
Planung des Projekts inkl. Ablauf und Auswahl des Saunamodells
Lageplan erstellen und Bauzeichnungen anfertigen lassen mit Angaben zu Grundstücksgrenzen, Bebauungsplan und Abständen
Gesetzliche Vorgaben prüfen in Bezug auf Brandschutz, Energie, Zonenvorschriften und Nutzungskategorie.
Baugesuch einreichen bei der Gemeindeverwaltung oder kantonalen Bauverwaltung.
Rückfragen beantworten beziehungsweise Nachweise einreichen, zum Beispiel für Ofen, Feuerstätte oder CE-Zertifikate.
Bewilligung abwarten – dann : Bau starten!
Unterlagen für den Außensauna Baugesuch – Das brauchen Sie
Für das Baugesuch benötigen Sie Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten, einen Lageplan mit exakten Abständen zur Grundstücksgrenze, Angaben zur Heizungsart, Stromversorgung und Details zur Nutzung der Sauna. Nachweise über Brandschutz und Feuerstätte (bei Holzöfen) sind ebenfalls vonnöten. Energieeffizienznachweise sind nur bei dauerhaft beheizten oder bewohnten Gebäuden erforderlich.
Abstand zur Grundstücksgrenze: Was sagt das Gesetz?
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für den Mindestabstand von Gartensaunen zur Grundstücksgrenze. Die Vorschriften sind kantonal und kommunal sehr unterschiedlich und hängen oft auch von der Größe und Höhe der Sauna ab. In vielen Kantonen gilt ein Abstand zwischen 2 und 4 Metern als Richtwert für Gartenhäuser und ähnliche Bauten wie Saunen; in manchen Fällen kann ein geringerer Abstand zulässig sein. Dies ist allerdings fast immer genehmigungspflichtig und erfordert meist das Einverständnis des Nachbarn.
Sauna Holzöfen und Brandschutz – Was ist erlaubt?
Eine Sauna mit Holzofen gilt als Feuerstätte und ist damit rechtlich aufwändiger als eine elektrisch beheizte Sauna. Holzöfen in Saunen müssen die europäische Norm DIN EN 15821 erfüllen und sind mit CE-Kennzeichen zu versehen. Der Rauchabzug über den Schornstein muss vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger geprüft werden. Es gelten strenge Anforderungen der Brandschutzverordnung, und es sind oft Nachweise über Sicherheit, Abgase, Hitzeentwicklung und Betrieb erforderlich. Holzöfen gelten als Sonderfeuerstätten und benötigen deshalb zusätzliche Genehmigungen. Daher ist ein Gespräch mit dem Schornsteinfeger vor Einbau unbedingt notwendig.
Sauna Bewilligungsfrei bauen
In der Schweiz kann eine Gartensauna bewilligungsfrei gebaut werden, wenn sie je nach Kanton nicht größer als etwa 5 bis 10 Quadratmeter ist, eine Höhe von 2,5 Metern nicht überschreitet, keinen Holzofen oder Rauchabzug besitzt und nicht dauerhaft bewohnbar ist, also keine sanitären Anlagen wie Toilette oder Dusche enthält. Außerdem müssen die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden, die je nach Region meist zwischen 2 und 4 Metern liegen. Diese Regeln helfen, Missverständnisse oder eine Nutzungsuntersagung der Sauna zu vermeiden.
Sauna bauen im Außenbereich: Darauf sollten Sie achten
Im Außenbereich sind die Bauvorschriften für Saunen meist strenger: Bebauungen sind hier nur eingeschränkt erlaubt. Gartensaunen können nur als untergeordnete Nutzung genehmigt werden, beispielsweise bei Anbau an ein bestehendes Gebäude. Je nach Kanton kann ein Sonderantrag nötig sein. Prüfen Sie daher unbedingt die Landesbauordnung, Flächennutzungspläne und Brandschutzvorgaben.
Umweltauswirkungen und Energieeffizienz
Auch das Thema Umweltverträglichkeit ist wichtig. Unterziehen Sie diese Punkte einer Prüfung:
Emissionen durch den Ofen (Holz oder Elektro?)
Luftverschmutzung, Abgase, Feuergefahr
Isolierung und Energieverbrauch
Verwendung von nachhaltigem Material
Die Bauverwaltung kann zudem Anforderungen zur Energieeffizienz oder zum Schallschutz stellen – vor allem in dicht besiedelten Regionen.
Außensauna von RUKU: sicher geplant und rechtlich sauber
Der Traum von der eigenen Gartensauna in der Schweiz ist mit sorgfältiger Planung, einer klaren Baubewilligung und frühzeitiger Beratung gut umsetzbar. Unsere Saunaexperten der RUKU Saunamanufaktur begleiten Sie von der Planung bis zur finalen Montage Ihrer Sauna. So können Sie Ihre Sauna ohne rechtliche Probleme und Nachbarschaftsstreitigkeiten genießen. Mit einem erfahrenen Partner wie RUKU kommen Sie sicher ans Ziel – für entspannte Stunden in Ihrer eigenen Wellness-Oase.
Sie haben Fragen oder möchten Ihre Gartensauna mit RUKU planen? Kontaktieren Sie uns jetzt und wir helfen Ihnen bei Planung, Genehmigung und Umsetzung Ihrer Außen- und Innensauna!
Wie groß darf eine Gartensauna in der Schweiz ohne Baubewilligung sein?
In der Schweiz darf eine Gartensauna ohne Baubewilligung je nach Kanton meist eine Grundfläche von etwa 5 bis 10 Quadratmetern und eine Höhe von bis zu 2,5 Metern nicht überschreiten. In Ausnahmefällen immer einen Fachmann hinzuziehen.
Was darf man im Außenbereich in der Schweiz ohne Bewilligung bauen?
Kleinere Nebengebäude im Außenbereich sind generell oft genehmigungsfrei, allerdings zählen Gartensaunen in vielen Fällen nicht dazu, da sie meist als Aufenthaltsräume gelten. Die genauen Regeln sind kantonal und kommunal verschieden, weshalb vor dem Bau eine Abklärung bei der zuständigen Gemeindebehörde empfehlenswert ist.